Die SBV vertritt die Interessen der Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb. Sie unterstützt zudem alle Beschäftigten bei Anträgen rund um das Thema Behinderung.
Dies beinhaltet den Antrag auf Feststellung einer Behinderung, des Grades einer Behinderung oder beim Antrag auf Gleichstellung. Kommen Sie auf uns zu!
Über uns
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0176 119 54 279
sbv(at)evk-lb.de
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Erfahren Sie alles über die SBV-Wahl im Evangelischen Kirchenbezirk Ludwigsburg von 2024 bis 2028.
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Gleichgestellte
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die am 11.04.2024 durchgeführte Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Gleichgestellte
- des Ev. Kirchenbezirks Ludwigsburg
- der Charlottenkrippe Ludwigsburg
- der Religionspädagog*innen im Kirchenbezirk Ludwigsburg
hatte folgendes Ergebnis:
- Wahlberechtigt waren 21 schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Gleichgestellte.
- An der Wahl teilgenommen haben 7 Wahlberechtigte = 33 %.
I. Zur Vertrauensperson ist mit der angegebenen Stimmenzahl gewählt worden:
Ruter, Anja
7
II. Eine stellvertretende Vertrauensperson konnte nicht gewählt werden, da nicht mehr als 1 Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingegangen ist.
Die Wahl der unter Ziff. I und Ziff. II Genannten gilt als angenommen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche gegenüber dem Wahlvorstand erklären, dass sie die Wahl ablehnen.
Mindestens drei Wahlberechtigte oder die Dienststellenleitung können binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl bei dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (Anschrift: Geschäftsstelle des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten – Landeskirche und Diakonie in Württemberg, Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart) schriftlich anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Silke Wagner
Vorsitzende Wahlvorstand
Wer einen GdB (Grad der Behinderung) von 30 oder 40 hat bekommt bei der evangelischen Kirche Baden-Württemberg 3 Tage Zusatz Urlaub, wenn er den GdB dem Arbeitgeber mitgeteilt hat. Auch gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen, um einige Vorteile der Schwerbehinderung zu erhalten:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitesleben
- Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Wahlberechtigt für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber und weitere Anreize zur Beschäftigung
Bitte melden Sie sich bei Bedarf.