Gott schenkt das Leben und er behält es zugleich in seiner Hand. Der Tod beendet eines Tages jeden irdischen Lebensweg und nimmt einen Menschen aus der Gemeinschaft mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier hilft dabei, den Abschied gebührend zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort, der besuchte ermöglicht und einen Raum des Andenkens schafft.

Die Wünsche des Verstorbenen bezüglich der Beerdigung sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Ist die Bestattungsform im Testament festgelegt, müssen Angehörige diese berücksichtigen. Andersfalls entscheiden die Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde über die Bestattung, Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung.
Der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde, in welcher der oder die Verstorbene zugehörig war. In der Regel setzt sich der Pfarrer oder die Pfarrerin wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung.
Ja das ist möglich. Ist dies gewünscht, muss die eigentlich zuständige Kirchengemeinde einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ausstellen. Der andere Pfarrer oder die andere Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.

Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. In begründeten Ausnahmefällen kann der Verstorbene trotzdem kirchlich bestattet werden, bspw. aus seelsorgerlichen Gründen.

Hat der oder die Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, ist eine kirchliche Bestattung ausgeschlossen. Auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen ist.

Beerdigung Bestattung Evangelische Kirche Ludwigsburg
Bestattung Beerdigung Evangelische Kirche Ludwigsburg

Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die liturgische und musikalische Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder kostenfrei. Für die Nutzung der Friedhofskapelle oder Kirche können ggf. Gebühren hinzukommen. Auch der Organist oder die Organistin erhalten ein angemessenes Honorar. Fragen Sie in der zuständigen Kirchengemeinde nach den genauen Bedingungen.

Ja, dies ist möglich. Sie können Einfluss nehmen auf Musik- und Text während der Trauerfeier. Die ausgewählten Elemente sollten aber dem christlichen Charakter der Feier nicht widersprechen. Bitte besprechen Sie ihre Wünsche mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Musiker, der für die Beerdigung zuständig ist.

Seitens der Kirche bist dies problemlos möglich. Die Ordnung der örtlichen Friedhofsverwaltung regelt, ob die Bestattung Auswärtiger erlaubt ist. Bitte fragen Sie hier nach.

Bei der Aussegnung handelt es sich um einen Abschiedssegen. Früher haben die Angehörigen von einem Verstorbenen in dessen Wohnung Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer.

Heute ist der Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten denkbar: Zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz oder im Alters- und Pflegeheim. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat. Auch Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Ihnen weiterhelfen.

Zu welcher Gemeinde gehöre ich?

Der Evangelische Kirchenbezirk Ludwigsburg unterstützt die Kirchengemeinden in seinem Bereich bei der Erfüllung ihres Auftrags. Zu den Aufgaben, die der Kirchenbezirk stellvertretend für die Gemeinden übernommen hat, gehören Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Diakonie und besondere Formen der Seelsorge.

||| Für Sie zur Stelle

Christina Hörnig

Referentin beim Dekan

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Der Evangelische Kirchenbezirk Ludwigsburg unterstützt die Kirchengemeinden in seinem Bereich bei der Erfüllung ihres Auftrags. Zu den Aufgaben, die der Kirchenbezirk stellvertretend für die Gemeinden übernommen hat, gehören Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Diakonie und besondere Formen der Seelsorge.

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Referentin beim Dekan Christina Hörnig
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