Der Verlust eines geliebten Menschen hinterlässt oft eine große Lücke. In dieser schweren Zeit sind wir für Sie da, um Sie beim Abschiednehmen und darüber hinaus zu begleiten.

Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl gestalten wir eine persönliche und würdevolle Trauerfeier. Dabei stehen die Erinnerungen an den/die Verstorben/n und Ihre Verbindung zueinander im Mittelpunkt: Was hat ihn/sie ausgemacht? Welche Musik hat er/sie gern gehört? Was hat Sie miteinander verbunden? Welche Texte/Melodien/Bilder geben Ihnen in dieser Zeit Kraft und spenden Trost? In der Feier nehmen Sie Abschied, erinnern sich an das, was den/die Verstorbene/n ausgemacht hat und halten fest, wie er oder sie Ihr Leben bereichert hat – etwas, das bleibt und Sie weiter begleiten kann.

Alle Fragen rund um die Beerdigung haben wir für Sie zusammengestellt:

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  • Ja, das ist möglich, wenn die Eltern es wünschen. Auch ein totgeborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe bieten speziell gestaltete Grabstätten für früh verstorbene Kinder an, die Raum für Abschied und Trost geben.

 

  • Wer aus der evangelischen Kirche austritt, bekundet, dass er sich von der Gemeinschaft der Christen und Christinnen loslöst. Das sollte man ernst nehmen. Im Gespräch mit Angehörigen von ausgetretenen Verstorbenen kann aber deutlich werden, dass eine kirchliche Beerdigung dennoch angemessen ist. Der Pfarrer oder die Pfarrerin entscheidet hier von Fall zu Fall.
  • Haben Sie jemanden verloren, der nicht in der Kirche war, sie selbst sind aber evangelisch? Wenn Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder bei Ihrer Pfarrperson. Hier gibt es vielzähliges Angebot, Trauergruppen, die Möglichkeit zur Begleitung, Seelsorgegespräche usw. Wir sind für Sie da.
  • Ja, eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Die Kirche möchte besonders in solch schweren Momenten für die Angehörigen da sein, die oft mit Schock, Hilflosigkeit und Schuldgefühlen kämpfen. Wenden Sie sich an Ihre Pfarrperson – sie wird Ihnen zuhören, Sie unterstützen und die Bestattung einfühlsam gestalten.
  • Ja, das ist unter Umständen möglich. Die Bestimmungen dafür regelt die jeweilige Friedhofsordnung. Wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung oder direkt an die Kirchengemeinde, zu der der Friedhof gehört, um die Voraussetzungen zu klären.
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  • Die Aussegnung ist ein Abschiedssegen für einen Verstorbenen, der traditionell im Wohnhaus stattfand. Diese Praxis ist in manchen Dörfern noch üblich. Heute kann die Aussegnung jedoch an vielen Orten stattfinden, z. B. am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim oder im Abschiedsraum eines Bestattungsunternehmens.
  • Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, wenden Sie sich an Ihre Kirchengemeinde oder an die Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Sie stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
  • Ja, Trauergottesdienste finden in der Regel an öffentlich zugänglichen Orten wie Kirchen oder Friedhofskapellen statt. Daher kann niemand von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Nach der Trauerfeier laden die Angehörigen oft zu einem privaten Beisammensein ein. In diesem Rahmen können die Trauergäste Erinnerungen an die verstorbene Person teilen und Trost finden.
  • Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche bezüglich ihrer Beerdigung, die nach Möglichkeit respektiert werden sollten. Wenn die Bestattungsform im Testament festgelegt ist, sind die Angehörigen verpflichtet, diesen Wünschen zu folgen. Sind keine speziellen Wünsche bekannt, entscheiden die nächsten Verwandten.
  • Es ist ratsam, sich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Gestaltung der Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Bestattungsformen auszutauschen. Auch das Bestattungsunternehmen steht Ihnen mit Beratung und Unterstützung zur Seite.
  • Ja, Angehörige sind herzlich eingeladen, ihre Wünsche für die Beerdigungsfeier einzubringen. Musik- und Textwünsche sollten jedoch im Einklang mit dem christlichen Charakter der Feier stehen. Ein Lied wie „Tears in Heaven“ passt in der Regel gut, während ein Song wie „Highway to Hell“ eher nicht geeignet ist. Besprechen Sie Ihre Wünsche im Vorfeld mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer sowie dem Musiker, der die Feier begleitet, um sicherzustellen, dass alles stimmig ist.

Zu welcher Gemeinde gehöre ich?

Sie wissen nicht welches Pfarramt für Sie zuständig ist? Auf der Seite der evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es den Gemeindefinder, der Ihnen durch Eingabe Ihrer Postleitzahl, Kontaktdaten Ihres zuständigen Pfarramts zur Verfügung stellt.

||| Für Sie zur Stelle

Pfarrerin Katharina Groß | evangelische Kirche Ludwigsburg
Christina Hörnig

Referentin beim Dekan

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Katharina Groß
Katharina Groß

Pfarrerin zur Dienstaushilfe