Sie überlegen, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten? Wir freuen uns, dass Sie diesen Schritt in Betracht ziehen! Egal, ob Sie zum ersten Mal Teil der Kirche werden möchten oder nach einer Pause zurückkehren – unsere Tür steht Ihnen offen. Der Kirchen(wieder)eintritt ist unkompliziert und bietet die Möglichkeit, den Glauben neu zu entdecken und Gemeinschaft zu erleben.

Wir freuen uns auf Sie und haben hier einige Informationen rund um den Kirchen(wieder)eintritt für Sie zusammengestellt. Schauen Sie sich gerne um, oder nehmen Kontakt mit uns auf.

Kircheneintritt_Evangelische_Kirche_Ludwigsburg

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Pfarramt und erzählen dort von Ihrem Anliegen. Die Kirchengemeinde finden Sie ganz einfach über den Gemeindefinder. Den Link finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Zudem gibt es von der evangelischen Kirche Deutschland eine Wiedereintrittsstelle. Dort erfahren Sie telefonisch, was zu tun ist. Der Anruf unter dieser Nummer ist kostenfrei: 0800- 813 813 8.
  • Wir freuen uns schon sehr auf Sie. Doch bevor Sie bei uns eintreten können, müssen Sie aus Ihrer bisherigen Kirche austreten. Dafür müssen Sie zu Ihrem zuständigen Standesamt, um sich ohne die Nennung von Gründen abmelden.
  • Danach nehmen Sie dann einfach Kontakt zu der für Sie zuständigen Kirchengemeinde auf.
  • Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt. Auch Erwachsene können sich taufen lassen.
  • Alle Informationen zur Taufe finden Sie hier.
  • Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
  • Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, rufen Sie uns oder Ihre Kirchengemeinde an. Das finden wir heraus.
  • Sie sprechen entweder mit uns oder einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihrer Wahl. In einem anschließenden Gespräch werden dann die Formalitäten geklärt – geprüft werden Sie aber nicht, das sollten Sie selbst tun. Wir möchten einfach gerne wissen, was Sie zu diesem Schritt bewegt.
  • Falls Sie nach einem Austritt wieder zurückkommen möchten, interessiert uns natürlich auch, was Sie veranlasst hat, aus der Kirche auszutreten. Vielleicht haben Sie ja besondere Wünsche an die Kirche.
Kircheneintritt_Evangelische_Kirche_Ludwigsburg
Kircheneintritt_Evangelische_Kirche_Ludwigsburg
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  • Wenn Sie das möchten, sehr gerne. In der evangelischen Landeskirche in Württemberg ist das aber nicht verpflichtend. Wenn Sie einen liturgischen Rahmen mit Segen möchten, ist dies möglich – auch außerhalb des Gottesdienstes. Zum Beispiel im Anschluss an einen Gottesdienst. Es ist gut, wenn Sie uns darauf hinweisen.
  • Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Pat/in werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung. Schauen Sie sich dazu auch die “Zehn guten Gründe in der Kirche zu sein” an.
  • Für Ihren Kircheneintritt benötigen Sie nicht viel. Wenn Sie der Pfarrperson nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie einen Personalausweis mitbringen.
  • Falls Sie bereits Kirchenmitglied waren, freuen wir uns über eine Taufurkunde mit Taufdatum und dem Ort, sowie der Austrittsbescheinigung. Notfalls hat Ihre Kirchengemeinde die Unterlagen gespeichert. Rufen Sie einfach dort an.
  • Arbeitende Erwachsene bezahlen in der Regel Kirchensteuer, die in Württemberg acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!) beträgt.
  • Andere Kirchenmitglieder müssen keine Kirchensteuer zahlen, zum Beispiel Jugendliche, Studierende, Arbeitslose oder Rentner.
  • Weitere Informationen zur Kirchensteuer gibt es hier!
  • Übrigens: Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wichtig: Bitte melden Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt beim Finanzamt!
  • Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
  1. Ich setze auf Hoffnung
  • In der Kirche höre ich die gute Nachricht von der Liebe Gottes zu den Menschen und zu seiner Schöpfung. Angesichts von Leid und Bösem in der Welt ist es nicht immer leicht, an die Liebe zu glauben. Aber ich halte daran fest.
  1. Ich komme zur Besinnung
  • Kirchen sind zweckfreie Räume, stille Oasen inmitten des oft hektischen Alltags. In Kirchen komme ich zur Ruhe und spüre Gottes Gegenwart. Wenn ich mit seinen Augen auf die Welt und mich schaue, erkenne ich Sinn.
  1. Ich finde Halt
  • Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihren Liedern und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Gut, dass die Kirche Haltepunkte im Treiben des Lebens setzt.
  1. Ich erfahre Klarheit
  • Im Leben Jesu kann ich wahre Werte erkennen: Friedfertigkeit und Mut zur Wahrheit, Nächstenliebe und Ehrfurcht gegenüber dem Leben.
  1. Ich tanke auf
  • In der Kirche wird mir Gottes Segen zugesprochen: in der Taufe, durch die Konfirmation, bei der Trauung, ja: in jedem Gottesdienst. Ich spüre, wie gut es tut, das Leben als Geschenk zu entdecken.
  1. Ich erfahre Wertschätzung
  • Die christliche Botschaft betont Würde und Einmaligkeit jedes Menschen. Ich werde ernst genommen mit meinen Gaben und Eigenheiten, Stärken und Schwächen. In der Kirche darf ich sein, wie ich bin.
  1. Ich bin solidarisch
  • Die Liebe Gottes gilt allen Menschen. Ich bin in der Kirche, weil ich mich auch mit den Schwachen und Benachteiligten in nah und fern verbunden fühle. Zahlreiche kirchliche Hilfsprojekte machen dies deutlich. Christinnen und Christen treten mit Gebet und Tatkraft für andere ein.
  1. Ich erlebe Gemeinschaft
  • In der Kirchengemeinde finde ich eine Gemeinschaft besonderer Art. Trotz aller Unterschiede verbindet die Aufgeschlossenheit für die Botschaft Jesu Christi. Den verschiedenen Interessen und Bedürfnissen entspricht das breite Angebot an Kreisen, Gruppen, Einrichtungen und Veranstaltungen.
  1. Mir wird vergeben
  • Christinnen und Christen sind nicht frei von Fehlern. Die Kirche erinnert daran, dass Jesus Mut gemacht hat, Verfehlungen zu gestehen und einander zu vergeben. Beichte und Abendmahl können Befreiungserfahrungen sein.
  1. Ich bin kulturell aufgeschlossen
  • Kirchliche Musik und Kunst vieler Jahrhunderte prägen unsere Kultur; in der Kirche wird dieses Erbe gepflegt. Weil Glaube lebendig ist, entstehen immer neue Kunstwerke und Lieder. In Kindergärten, Schulen, in der Erwachsenenbildung und Akademien nimmt Kirche einen wichtigen Bildungs- und Kulturauftrag wahr. Das finde ich gut.

Den Flyer zum Download finden Sie hier.

Zu welcher Gemeinde gehöre ich?

Sie wissen nicht welches Pfarramt für Sie zuständig ist? Auf der Seite der evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es den Gemeindefinder, der Ihnen durch Eingabe Ihrer Postleitzahl, Kontaktdaten Ihres zuständigen Pfarramts zur Verfügung stellt.

||| Für Sie zur Stelle

Pfarrerin Katharina Groß
Katharina Groß

Pfarrerin zur Dienstaushilfe

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Katharina Große
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