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Kirchgeld wird jetzt freiwilliger Gemeindebeitrag
Der Name ändert sich – die Sache bleibt… Darum bitten wir Sie herzlich um ihren finanziellen Beitrag zum Gemeindeleben!
Jahrzehnte lang durften die Kirchengemeinden eine Ortskirchensteuer, Kirchgeld genannt, erheben. Diese Steuer erhoben sie von denjenigen Gemeindegliedern, die mindestens 18 Jahre alt und nicht anspruchsberechtigt nach Bundessozialhilfegesetz sind oder aber in ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mehr Einkünfte als das steuerfreie Existenzminimum haben – und dennoch weder selbst noch über ihren Ehepartner Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer entrichten.
Das Kultusministerium hat im Jahr 2000 bemängelt, dass diese Kirchgelderhebung nicht die Voraussetzungen einer Steuer erfülle.Das Kollegium des Oberkirchenrats hat per Verordnung die Aufhebung der Ortskirchensteuer ab dem Jahr 2007 beschlossen.Stattdessen bitten wir Sie nun, sofern Sie keine Kirchensteuer bezahlen, um einen FREIWILLIGEN GEMEINDEBEITRAG.
Denn, wo Rechte sind (zum Beispiel das kirchliche Wahlrecht, Gottesdienst-Angebote zu Taufe, kirchlicher Trauung und kirchlicher Bestattung), da sind nicht zuletzt auch finanzielle Verpflichtungen. Ihre Kirchengemeinde bittet Sie, beides wahrzunehmen und sie in ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. Selbstverständlich bestimmen Sie selber die Höhe Ihres freiwilligen Beitrags! Und natürlich erwarten wir von Ihnen auch keinen zusätzlichen Beitrag, sofern Sie schon Kirchensteuer entrichten, was wir aufgrund des Steuergeheimnisses nicht wissen, oder in wirtschaftlichen Ver-hältnissen leben, die solch einen Beitrag zu einer schweren finanziellen Belastung machen.
Bei dem freiwilligen Gemeindebeitrag können Sie auch selbst entscheiden, welches kirchliche Projekt Sie in den einzelnen Kirchengemeinden unterstützen wollen, oder ein Projekt, das alle drei evangelischen Kirchengemeinden gemeinsam tragen. Da dieses freiwillige Kirchgeld eine Spende ist, können Sie diese beim Finanzamt geltend machen. Bis zu einem Betrag von 100,- € gilt der Einzahlungsbeleg. Bei Beträgen ab 100,- € geht Ihnen automatisch eine Spendbescheinigung zu.
Monika Helm, Kirchenpflegerin in Beihingen
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